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Mit der Veröffentlichung von Veranstaltungen haben Sie die Möglichkeit Fotos/Bilder/Filmaufnahmen zu einer Veranstaltung hochzuladen. Wenn Sie ein Bild/Foto/Film hochladen, müssen Sie ein übertragbare Nutzungsrecht für die Online-Veröffentlichung besitzen.

Mit dem Hochladen eines Fotos/Bildes/Films erteilen Sie der Quetepo UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Lychen die Einwilligung, die angefertigten Fotos,Bilder oder Filmaufnahmen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt veröffentlichen und bearbeiten zu dürfen. Sie sind über den Inhalt §22 des Gesetzes das Urheberrecht an Werken der Bildenden Künste und der Fotografie (KunstUrhG) ausdrücklich belehrt worden. (siehe unten) Mit dem Hochladen treten Sie die Rechte an dem hochgeladenen Bild an die Quetepo UG (haftungsbeschränkt) ab. Die Quetepo UG nimmt diese Abtretung an.

Der Inhalt § 22 KunstUrhG lautet wie folgt: (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden lässt, eine Entlohnung erhält. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner, noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.